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Beitragsordnung

Zur Mitgliederversammlung wurde folgende neue Beitragsordnung ab 2023 beschlossen:

Erwachsener: 150.- €/Jahr
Ehepaar: 270.- €/Jahr
Erwachsener in Ausbildung/Studium: 50.- €/Jahr (bis vollendetes 22. Lebensjahr)

1. Kind/Jugendlicher: 50.- €/Jahr
je weiteres Kind: 40.- €/Jahr
Nichtaktive Mitglieder: 50.- €/Jahr

  • Der Beitrag wird wahlweise als Jahressumme (15.2.) oder in 2 Raten (15.2. / 15.8) per Einzugsermächtigung fällig.
  • Nichtaktive Mitglieder haben außer im Rahmen von Veranstaltungen kein Spielrecht.
  • Kündigungen sind gemäß Satzung schriftlich an den Vorstand zu richten. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht zurück erstattet.
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Zusätzlich zur Beitragsordnung sind von jedem aktiven Mitglied Arbeitsstunden wie folgt abzuleisten:

  • Aktive Mitglieder männlich ab 18 Jahre bis 70 Jahre: 5 Stunden pro Saison
  • Aktive Mitglieder weiblich ab 18 Jahre bis 70 Jahre: 3 Stunden pro Saison
  • Für nichtgeleistete Arbeitsstunden werden 12,- Euro / Std. zur Zahlung fällig und mit dem Beitrag des Folgejahres eingezogen.
  • Für alle Mitglieder ab 70 Jahre, Kinder und nichtaktive Mitglieder können Arbeitsstunden auf freiwilliger Basis erbracht werden.
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Gültigkeit/Stand: 2023