Beitragsordnung
Zur Mitgliederversammlung 2024 wurde folgende neue Beitragsordnung ab 01.01.2025 beschlossen:
Mitgliedsbeitrag Erwachsene:
150,00 €/Jahr
Mitgliedsbeitrag Nichtaktive Mitglieder:
50,00 €/Jahr
Mitgliedsbeitrag Erwachsene in Ausbildung/Studium (bis vollendetes 22 Lebensjahr):
50,00 €/Jahr
1. Kind/ Jugendlicher:
50,00 €/Jahr
Jedes weitere Kind:
40,00 €/Jahr
Teilnahme am Kindertraining:
25,00 €/Jahr
Bei Eintritt ab dem 01.08. eines Jahres wird nur noch die jeweilige Hälfte des Jahresbeitrages erhoben.
- Mit dem Tag der Anmeldung wird der jeweilige Beitrag fällig.
- Der Beitrag wird wahlweise als Jahresbeitrag am 15.02. oder als Halbjahresbeitrag am 15.02. und 15.08. eines Kalenderjahres fällig
- Kündigungen sind gemäß der Satzung schriftlich an den Vorstand zu richten. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht zurück erstattet.
- Zusätzlich zur Beitragsordnung sind von jedem aktiven Mitglied wie folgt abzuleisten:
Aktive Mitglieder Männlich ab 18 Jahre bis 70 Jahre: 5 Stunden pro Jahr
Aktive Mitglieder Weiblich ab 18 Jahre bis 70 Jahre: 3 Stunden pro Jahr
Nichtaktive Mitglieder sind von der Ableistung der Arbeitsstunden befreit.
Bei besonderem Einsatz für den Verein (Mannschaftsleiter, Trainer usw.) entscheidet der Vorstand über eine Befreiung von den Arbeitsstunden per Beschluss.
Für nicht geleistete Arbeitsstunden werden 12,00 €/h zur Zahlung fällig am 30.06. des Folgejahres.
Bei Kündigung eines Mitgliedes bis 30.06. werden die nichtgeleisteten Arbeitsstunden zur Hälfte und nach dem 30.06. der volle Betrag sofort fällig.