Beitragsordnung
Zur Mitgliederversammlung wurde folgende neue Beitragsordnung ab 2023 beschlossen:
Erwachsener: 150.- €/Jahr
Ehepaar: 270.- €/Jahr
Erwachsener in Ausbildung/Studium: 50.- €/Jahr (bis vollendetes 22. Lebensjahr)
1. Kind/Jugendlicher: 50.- €/Jahr
je weiteres Kind: 40.- €/Jahr
Nichtaktive Mitglieder: 50.- €/Jahr
- Der Beitrag wird wahlweise als Jahressumme (15.2.) oder in 2 Raten (15.2. / 15.8) per Einzugsermächtigung fällig.
- Nichtaktive Mitglieder haben außer im Rahmen von Veranstaltungen kein Spielrecht.
- Kündigungen sind gemäß Satzung schriftlich an den Vorstand zu richten. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht zurück erstattet.
Zusätzlich zur Beitragsordnung sind von jedem aktiven Mitglied Arbeitsstunden wie folgt abzuleisten:
- Aktive Mitglieder männlich ab 18 Jahre bis 70 Jahre: 5 Stunden pro Saison
- Aktive Mitglieder weiblich ab 18 Jahre bis 70 Jahre: 3 Stunden pro Saison
- Für nichtgeleistete Arbeitsstunden werden 12,- Euro / Std. zur Zahlung fällig und mit dem Beitrag des Folgejahres eingezogen.
- Für alle Mitglieder ab 70 Jahre, Kinder und nichtaktive Mitglieder können Arbeitsstunden auf freiwilliger Basis erbracht werden.
Gültigkeit/Stand: 2023